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Förderrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen
Förderrichtlinie für Klimaschutzinvestitionen
Die Stadt Herzogenrath fördert verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen Energie, Begrünung und Mobilität. Dies soll Sie als Bürgerin und Bürger der Stadt dabei unterstützen, den eigenen Lebensalltag nachhaltiger zu gestalten. Parallel dazu können Sie weitere Fördermittel des Bundes, des Landes oder anderer Dritter in Anspruch nehmen. Zum 25. Februar 2025 hat der Rat der Stadt Herzogenrath die Förderrichtlinie erweitert, sodass nun auch Lastenräder, Wallboxen und Smarte Heizthermostate gefördert werden. Darüber hinaus wurden einige Fördersätze erhöht. Die Förderung für die bestehenden Fördergegenstände bleibt selbstverständlich erhalten.
Gefördert werden:
- Thermische Solaranlagen mit 150€
- Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung mit 500€
- Blockheizkraftwerke mit 300€
- Ortsfeste Brauchwassernutzungsanlagen mit 250€
- Balkonkraftwerke mit 100€
- Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung mit 40€/m², Vorgartenbegrünung mit 30€/m² (bis 1.000€)
- Lastenräder mit 300€
- Wallboxen mit 300€
- Smarte Heizkörperthermostate mit 25€/Stück (mindestens zwei, maximal vier Stück)
Die neue Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath finden Sie HIER.
Sobald Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, reichen Sie Ihren Antrag gerne online oder analog ein. Dies geht per Mail an Jonathan Lieder, über das Serviceportal der Stadt, auf dem Postweg oder auch persönlich in der Albert-Steiner-Straße 25a.
Wichtig: Vollständige Förderanträge sind innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung und Abrechnung der Anlage (es gilt das Datum der Schlussrechnung) förderfähig. Zudem ist bei den neuen Fördergegenständen das Inkrafttreten der Richtlinie zum 26.02.2025 entscheidend.