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III/9 - 4. Änd. „Am Boscheler Berg“
III/9 - 4. Änd. „Am Boscheler Berg“
Lage: | Der Geltungsbereich umfasst den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes III/9 „Am Boscheler Berg“ oberhalb der Erschließungsstraße im Stadtteil Merkstein. Betroffen sind die Flurstücke 210, 213, 190, 216, 217 und 125 der Flur 3, Gemarkung Merkstein. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist zeichnerisch festgesetzt. Der übrige Geltungsbereich des Ursprungsplanes III/9 wird nicht geändert, da für diese Bereiche kein Planerfordernis vorliegt. |
Ziel und Zweck der Planung: | Ziel der Planung ist, die Baugrenze im nördlichen Bereich des Bebauungsplans anzupassen, um den ansässigen Betrieben den benötigten Erweiterungsbedarf zu ermöglichen bzw. Maßnahmen zur Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse umzusetzen. Die Baugrenze soll zukünftig innerhalb der o.g. Flurstücke eine Bebauung bis an die bereits vorhandene Feuerwehrumfahrt ermöglichen. |
Pläne/Festsetzungen/Gutachten: | |
Vorlagen/Verfahrensstand/ Bekanntmachungen: | |
Ansprechpartnerin: |