III-39 - 1. Änderung Gewerbegebiet Mekstein-Süd

III-39 - 1. Änderung Gewerbegebiet Mekstein-Süd

Lage:




Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Herzogenrath-Merkstein angrenzend an die Geilenkirchener Straße, innerhalb des Gewerbegebietes „Nordstern-Park“. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf die Fläche des im zeichnerischen Teil dargestellten „SO 3“ des rechtskräftigen Bebauungsplans III/39 „Gewerbegebiet Merkstein-Süd“. Innerhalb dieses „SO 3" liegen ausschließlich die Parzellen der Gemarkung Merkstein, Flur 18, Flurstücke 806 (1.392 m²) und 807 (2.832 m²).

Ziel und Zweck der Planung:




Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes III/39 ist es, die im Sondergebiet möglichen großflächigen Verkaufsflächen um nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente zu ergänzen, um einen Lebensmitteldiscounter planungsrechtlich zu sichern und somit die fußläufige Nahversorgung im Bereich Herzogenrath-Merkstein zu stärken.

Pläne/Festsetzungen/Gutachten:










Vorlagen/Verfahrensstand/
Bekanntmachungen:
Ansprechpartnerin:Frau Natascha Krümberg