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Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit
Aktuelle Beteiligungen der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird den interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Anregungen und Bedenken zu den Inhalten der künftigen Bebauungspläne schriftlich oder mündlich zu äußern. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird in der Regel der Plan im Rahmen einer Bürgerversammlung der Öffentlichkeit vorgestellt. Stellungnahmen können noch eine Woche nach diesem Termin vorgebracht werden. Bei der Öffentlichen Auslegung, die vor dem Satzungsbeschluss erfolgen muss, werden die Planentwürfe im Rathaus für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Bekanntmachung erfolgt im amtlichen Mitteilungsblatt. Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift unter folgenden Kontaktdaten vorgebracht werden:
Stadtverwaltung Herzogenath
A61 Stadtplanung
Rathausplatz1
52314 Herzogenrath
bauleitplanung@herzogenrath.de
oder Ansprechpartner des jeweiligen Bauleitplanverfahrens
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
liegen z. Zt. keine vor
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch
Bebauungsplan I/60 „Apolloniastraße“ vom 06.09.2024 bis 09.10.2024