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Informationen zur Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die auch medial sehr weit verbreiteten Aussagen der Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brandt vom vergangenen Wochenende, sich bei der Beantragung der Briefwahl für die anstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu beeilen, sind teilweise missverständlich weitergegeben oder aufgefasst worden. Daher stellt das Wahlamt der Stadt Herzogenrath klar, dass die Bearbeitung von Briefwahl-Beantragungen erst am 13. Januar 2025 startet. Es besteht also aktuell kein Grund zur Eile.
Die Stadt Herzogenrath versendet die Wahlbenachrichtigungen in der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar 2025. Sobald diese Benachrichtigungen vorliegen, kann auch die Briefwahl beantragt werden. Die Online-Beantragung von Wahlunterlagen über ein spezielles Webportal ist in der Zeit vom 13. Januar 0:00 Uhr bis 19. Februar 23:59 Uhr freigeschaltet. Die Briefwahl an sich kann bis zum 21. Februar um 15 Uhr beantragt werden, wobei die Verantwortung beim Wähler liegt, dass der Wahlbrief bis spätestens zum Wahltag, 23. Februar, 18:00 Uhr, beim Wahlamt vorliegt.
Hierbei weist das Wahlamt aber dezidiert darauf hin, dass die finalen Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar bei der Stadt Herzogenrath eingehen. Das bedeutet, dass erst dann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen kann und auch erst dann eine persönliche Briefwahl vor Ort im Rathaus möglich ist. Das Zeitfenster zur Briefwahl beträgt daher voraussichtlich knapp zwei Wochen. Grund hierfür sind die noch ausstehenden Kandidatennominierungen, zu erstellenden Landeslisten und zu wahrenden Einspruchsfristen.
Den Briefwahlantrag können Sie ab 13.01.2025 (00:00 Uhr) über folgenden Link stellen:
https://okwebwahlschein.regioit.de/herzogenrath/index.html#/