Stadt Herzogenrath ruft zur Gehölzpflege auf


Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit, in der es nicht erlaubt ist, beispielsweise Hecken, Bäume oder Sträucher auf eigenen Grundstücken zu stutzen oder zu roden. Die Stadt Herzogenrath appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, den Februar entsprechend zu nutzen und noch ausstehende Pflegearbeiten in den kommenden Wochen zu erledigen. 

So hatten laut Ordnungsamt die schneereichen Tage Mitte Januar gezeigt, dass viele Bäume und Sträucher auf privaten Grundstücken die Schneelasten nicht ausgehalten hätten, weil sie seit Oktober noch nicht entsprechend zurückgeschnitten worden waren. In der Folge kam es an vielen Stellen in der Stadt zu Schneebruch. Daher sei es jetzt im Februar ratsam, den Rückschnitt anzugehen. Ansonsten droht durch die ab Frühjahr wieder Laub tragenden Bäume und Sträucher erneute Gefahr durch abknickende Äste, zum Beispiel bei Stürmen oder Gewittern.