Einjährige Testphase zum Mitführen von Hunden auf Friedhöfen startet


Eine Bürgeranregung hatte den Ball im vergangenen Herbst ins Rollen gebracht: Viele Menschen in der Stadt wünschten sich, beim Friedhofsbesuch zukünftig auch Hunde mitführen zu dürfen. Bis zum gestrigen Ratsbeschluss war dies auf den städtischen Friedhöfen in Herzogenrath nicht gestattet. Doch nun ist mit dem einstimmigen Beschluss eine einjährige Testphase gestartet. In dieser dürfen Herrchen und Frauchen ihren Hund an der „kurzen Leine“ mit auf den Friedhof führen.

Um Missverständnissen vorzubeugen und im Zweifelsfall für Rechtssicherheit zu sorgen, hat die Verwaltung in der überarbeiteten Friedhofsatzung die Länge einer „kurzen Leine“ mit maximal zwei Metern definiert. Nach Ablauf der Testphase am 28. Februar 2026 wird bewertet, ob die Neuerung erfolgreich war – oder ob es zu vermehrten Verschmutzungen auf den Friedhöfen kam. Denn auch nach der Satzungsänderung ist klar: Friedhöfe sind Orte der Stille und des Gedenkens und keine Hundespielwiesen.