FAQ zum Sachstand Bürgerhaus Comeniusstraße


Pressemitteilung der Stadt Herzogenrath vom 10. September 2024:

Brandmeldeanlage läuft, Brandlasten sind entfernt: Bürgerhaus Merkstein kann mit Einschränkungen wieder genutzt werden


Das Bürgerhaus in der Merksteiner Comeniusstraße kann zum Teil wieder als wichtige Versammlungsstätte für Vereine aus der ganzen Stadt genutzt werden. Nachdem über zweieinhalb Monate lang Brandlasten aus dem Gebäude entfernt wurden, vorübergehende Alternativen für passende Räumlichkeiten der Vereine gesucht und ein Nutzungskonzept für die zur Verfügung stehenden Räume erstellt worden war, stehen das Erdgeschoss und Teile des ersten Obergeschosses für die Vereinswelt wieder bereit. Die wichtigste Maßnahme für mehr Sicherheit in dem durch unzureichenden Brandschutz, statische Probleme und Feuchtschäden sehr maroden 110 Jahre alten Gebäude ist die Installation und Inbetriebnahme einer Brandmeldeanlage, die auch zur Leitstelle nach Aachen aufgeschaltet ist.

Auch dank der durch die Stadt Herzogenrath kostenlos zur Verfügung gestellten Müllcontainer, einen großen Seecontainer zur Materiallagerung hinter dem Gebäude und extra zur Zwischenlagerung von Material ausgebauter Räumlichkeiten konnten die besonders problematischen Kellerräume innerhalb weniger Wochen vollständig von Gegenständen und somit möglicher Brandlast befreit werden. Das Erdgeschoss steht nun wieder dem Billardverein und einigen Karnevalsgesellschaften zur Verfügung; im ersten Obergeschoss können die Musiker vom Instrumentalverein Herbach wieder in ihren Räumlichkeiten proben. Die anderen Vereine sind nun in vorübergehenden ersatzweisen Gebäuden untergebracht: Die Lösungen reichen vom Streiffelder Hof, über das benachbarte Schützenheim bis zu Räumen der Merksteiner Kirchengemeinden.

„Solidarität, Geduld und Verständnis der Vereine war ein wichtiger Baustein, um innerhalb der vergangenen Wochen die heutige Situation zu schaffen. An dieser Stelle danke ich im Namen der Stadt Herzogenrath vielmals allen beteiligten Personen“, erklärt Andreas Ortmanns, der die Lösungsfindung mit den Vereinen als Projektmanager begleitet hat.

Für eine umfassende Lösung hinsichtlich der Zukunft des Gebäudes haben bereits umfangreiche Prüfungen und Recherchen begonnen, um eine Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien zu erstellen. Diese betrachten die Alternativen eines vollständigen Rückbaus, eines teilweisen Rückbaus, welcher zum Beispiel den Kindergarten erhalten würde und eine vollständige Sanierung, bei der aber auf jeden Fall auch das Feuchtigkeitsproblem behoben werden müsste. Hierzu werden nun Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Machbarkeitsstudien für die einzelnen Varianten durchgeführt.


Stand des FAQ: 10. September 2024

  • Auf einen Blick: Was seit Mitte Juni erreicht wurde:

    • Vorübergehende Einrichtung einer Brandsicherheitswache für mehr Sicherheit für Kindergarten und Nutzer der Räumlichkeiten im Erdgeschoss
    • Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten durch Müllcontainer als Unterstützung der Ausräumaktivitäten im Keller
    • Unterstützung der Vereine und des Kindergartens bei der Befreiung der Kellerräume von möglichen Brandlasten und Entsorgung alter und nicht mehr benötigter Gegenstände
    • Kostenloses Angebot eines gesicherten und besonders dichten Seecontainers zur Lagerung von Vereinsmaterial in direkter Nähe des Bürgerhauses
    • Prüfung und Fehlerbehebung der Elektrik im gesamten Gebäude, um die Sicherheit zu erhöhen
    • Installation einer Brandmeldeanlage im gesamten Gebäude, die am 16.08.2024 zur Feuerwache aufgeschaltet wurde und damit weitere Nutzungsmöglichkeiten zulässt, sobald die Brandlasten aus dem Keller entfernt sind
    • Beauftragung einer weiteren Brandschutztür für das erste Obergeschoss
    • Angebot von alternativen Räumlichkeiten im Stadtgebiet und Unterbringung einzelner Vereine zur weiteren Durchführung von Vereinsaktivitäten
    • Erstellung und Präsentation eines Nutzungskonzeptes für die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und entsprechendes Angebot an besonders betroffene Vereine, Räumlichkeiten im Erdgeschoss gemeinsam zu nutzen
  • 1)    Wie ist der aktuelle Zustand des Bürgerhauses in Merkstein?

    Das Gebäude der alten Schule in der Comeniusstraße in Merkstein ist bereits seit den 90er Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Es wurde immer wieder durch Eigenleistung der 16 Vereine, die es nutzen, sowie mit kommunalen Mitteln saniert, allerdings nahm die allgemeine Bausubstanz immer weiter ab. Feuchteschäden, Schimmel und Setzungsrisse sind bekannte Problematiken in dem 110 Jahre alten Gebäude, das seit 1997 als Bürgerhaus genutzt wird.

  •  2)    Wie steht es um den Brandschutz im Bürgerhaus in Merkstein?

    Aufgrund der Gebäudeklasse 5 bestehen sehr hohe Anforderungen an den Brandschutz im Bürgerhaus. Das aktuelle Gutachten dokumentiert erhebliche Brandschutzmängel des Gebäudes. So verdeutlicht das Gutachten, dass die Fluchtwege im Gebäude aufgrund setzungsbedingter Risse nicht die notwendige Feuerwiderstandsklasse F90 haben.

    Das heißt, in einem Brandfall würden die Fluchtwege keine 90 Minuten einem Feuer standhalten und eine ordnungsgemäße Räumung nicht gewährleisten. Das Gebäude liegt in einem Bergsenkungsgebiet, daher wurden schon unmittelbar nach der Errichtung des Gebäudes stabilisierende Stahlträger eingebaut. Diese Stahlträger besitzen in weiten Teilen des Gebäudes nicht die heutzutage vorgeschriebene Brandschutzummantelung. Da Stahl ab einer Temperatur >500 Grad Celsius seine Tragfähigkeit abrupt verliert, kann das Gebäude im Brandfall, aufgrund dieser fehlenden Ummantelung der Stahlträger, innerhalb kürzester Zeit einstürzen. Dabei ist es auch unerheblich, wo der Brand im Gebäude ausbrechen würde, denn dieser hätte innerhalb von wenigen Minuten Auswirkungen auf das ganze Gebäude.

    Das Gutachten stellt darüber hinaus fest, dass es eine Vielzahl an möglichen Zündquellen gibt, da die überalterte Elektrik teilweise durch Korrosion geschädigt ist und die Feuchtigkeit in den Wänden ein großes Risiko für Kurzschlüsse bedeutet. Auch die vielen Gegenstände im Gebäude – vor allem im Keller – stellen eine potenzielle Brandlast dar.

    Die Fluchtwege im Erdgeschoss sind für diesen Fall noch ausreichend, doch für die erste und zweite Etage ist weitestgehend kein ausreichender Brandschutz gegeben. Da selbst das Erdgeschoss aufgrund der Hochparterre mit Leitern evakuiert werden müsste, besteht auch hier eine potenzielle Gefahr für alle Menschen im Gebäude. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für einen optimalen Brandschutz im Erdgeschoss alle Brandschutztüren geschlossen zu sein haben und diese nur zum kurzzeitigen Stoßlüften vorübergehend geöffnet werden dürfen. Außerdem wird nochmal darauf hingewiesen, dass im gesamten Gebäude Rauchverbot herrscht. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

  • 3)    Welche Folgen hat dies für die Stadt als Eigentümerin der Immobilie?

    Die Stadt Herzogenrath hat die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb des Bürgerhauses. Sie und ggf. auch ihre Vertreterinnen und Vertreter sind entsprechend haftbar. Um die Menschen, die das Bürgerhaus nutzen, vor Schaden zu bewahren, muss die Stadt Herzogenrath angesichts des Brandschutzgutachtens entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Dies bedeutet, dass die Nutzer bis zum 30.06.2024 alle brennbaren Gegenstände aus dem Keller entfernen mussten, um die Brandlasten zu beseitigen. Aufgrund der Defizite bei der Statik eignen sich die Räumlichkeiten in der ersten und zweiten Etage nicht als ersatzweise Lagerstätten.

  • 4)    Welche Vereine sind von der Räumung des Bürgerhauses betroffen und welche Alternativen sind bislang angeboten worden?

    Etage

    Verein

    Vorübergehendes Alternativangebot

    Keller*

    Kleintierzuchtverein

    Seecontainer, Private Unterbringung auf Eigeninitiative

    Kaninchenzuchtverein

    Private Unterbringung auf Eigeninitiative

    CDU Herzogenrath

    Alter Hausmeisterraum im EG des Bürgerhauses

    Eisenbahner Amateur Club Herzogenrath

    Private Unterbringung auf Eigeninitiative & befristete Unterbringung im Erdgeschoss

    Kindergarten Gänseblümchen

    Alter Hausmeisterraum & Entsorgung

    Schützenbruderschaft St. Thekla

    Schützenheim St. Thekla

    Instrumentalverein Herbach

    Lagerung im EG des Bürgerhauses

    KG Floeser Jecke

    Lagerung im EG des Bürgerhauses

    EG

    KG Ritzerfelder Jonge

    Gemeinsame Nutzung der Räume mit weiteren Vereinen

    Ausschuss Merksteiner Straßen Karneval

    Gemeinsame Nutzung der Räume mit weiteren Vereinen & Training in der Turnhalle der Kita "Am Wasserturm"

    KG Floeser Jecke

      Keine Änderung

    Billardfreunde Merkstein

    Keine Änderungen

    Stadtsportverband

    Separates Angebot zur Unterbringung in der Stadt

     

    Singkreis Merkstein

    AWO Senioren- und Sozialzentrum Herzogenrath-Merkstein (zuvor Mitnutzung Raum der KG Floeser Jecke)

     

    Kindergarten Gänseblümchen

    Keine Änderungen

    1. OG

    Schützenbruderschaft St. Thekla

    Schützenheim St. Thekla, Prüfung weiterer Rettungswege

    Merksteiner Maijungen

    Räumlichkeiten des AMSK

    Bienenzuchtverein Bardenberg-Alsdorf

    Private Unterbringung auf Eigeninitiative

    Eisenbahner Amateur Club Herzogenrath

    Räumlichkeiten AWO in Klärung

    Volksmusik Orchester

    Unterbringung in Kirchengemeinde bis Ende 2024

    Instrumentalverein Herbach

    Keine Änderungen

    2. OG

    SJD Die Falken

    Streiffelder Hof (vorübergehend)

    Deutscher Amateur Radio Club

    Kirchengemeinde Herz Jesu in Klärung

    Stadtgarde Herzogenrath

    Nutzung der Räume im Erdgeschoss/externe Nutzung in Prüfung

    *Die dargestellten Alternativen beziehen sich auf Lagerungsmöglichkeiten

  • 5)    Welche Änderungen ergeben sich für die Vereine seit dem 1. Juli?

    In der ersten und zweiten Etage war zwischen dem 1. Juli und dem 15. August 2024 der Strom abgeschaltet worden. Die Unterverteilung der Elektrik im Gebäude war aufgrund der vielen Feuchtigkeitsschäden auf akute Mängel geprüft worden. Alle festgestellten Gefährdungen wurden hierbei beseitigt.

    Nachdem Anfang September alle Kellerräume vollständig geräumt wurden, kann das Bürgerhaus Merkstein wieder unter Einschränkungen genutzt werden. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss können allesamt genutzt werden. Im ersten Obergeschoss sind allerdings nur die Räumlichkeiten des Instrumentalvereins Herbach nutzbar, da hier ein zweiter Fluchtweg zur Verfügung steht. Alle anderen Räume der ersten Etage sowie das gesamte zweite Obergeschoss dürfen aufgrund der Brandschutzmängel weiterhin nicht genutzt werden.

  • 6)    An welchen Lösungen für die Vereine arbeitet die Stadt gerade?

    Die Stadt Herzogenrath hat alle Vereine, die das Bürgerhaus nutzen, in mehreren Treffen und Gesprächen über die aktuelle Situation im Bürgerhaus Merkstein informiert.

    Für die weiterführende Nutzung des Gebäudes ist ein Nutzungskonzept erstellt worden, das den Vereinen Mitte Juli im Zuge eines Treffens vorgestellt worden ist. Das Nutzungskonzept umfasst sowohl Lösungen, die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten im Erdgeschoss durch alle Vereine nutzbar zu machen als auch Lösungen zur Unterbringung an Standorten anderer Vereine und Organisationen in der Stadt. Auch das benachbarte Schützenheim der Str. Thekla-Schützen wurde in die Überlegungen einbezogen. Hier wird es ebenfalls Möglichkeiten für die Vereine geben, Versammlungen durchzuführen.

    Einige dieser vorgestellten Lösungen für die gemeinschaftliche Nutzung der Erdgeschossräume stießen bei den Vereinen auf Akzeptanz und sollen nun zeitnah umgesetzt werden. Die Organisation der Raumnutzung soll zwischen den Vereinen über WhatsApp- Gruppen erfolgen. Weitere Details finden sich in der Tabelle unter Punkt 4.

    Im August fanden seitens der Stadt noch Vor-Ort-Termine und Gespräche mit Institutionen in Herzogenrath statt, die über auch langfristig nutzbare Räumlichkeiten verfügen. Weitere Termine folgen im Laufe des Herbstes. Hier besteht auch die Möglichkeit der Einrichtung von „Co-Working- Spaces“ für mehrere Vereine.

  • 7)    Wie wird die Räumung unterstützt?

    Die Stadt Herzogenrath hat Container für Müll am Bürgerhaus Merkstein aufgestellt, die regelmäßig geleert werden. Die betroffenen Vereine haben hierdurch die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Dinge zu entsorgen. Das Containerangebot blieb über den 1. Juli bis Anfang September hinaus bestehen. Die Stadt Herzogenrath appelliert an die Vereine, die das Bürgerhaus nutzen, mögliche Altlasten aus den Vereinsräumen im Erd- und den Obergeschossen zu entsorgen. Diese Materialien behindern zum Teil Fluchtwege, stellen eine unnötige Brandlast dar und verhindern es, dass Räumlichkeiten effizienter genutzt werden können. In diesem Zusammenhang werden zeitnah gemeinsame Begehungen durchgeführt, um mit den Vereinen für mehr Ordnung im Bürgerhaus zu sorgen.

    Die Stadt Herzogenrath hat alle Brandlasten im Keller, die keinem Verein zugeordnet werden konnte, entsorgt.

  • 8)    Muss das Bürgerhaus in Merkstein abgerissen werden?

    Es ist nicht der primäre Wille der Stadt Herzogenrath, das Bürgerhaus Merkstein abzureißen. Gleichzeitig muss die Stadt im Sinne der Steuer- und Gebührenzahler auf eine wirtschaftliche Lösung hinwirken. Dass ein 110 Jahre altes, mit verschiedenen, teilweise gravierenden, Mängeln behaftetes Gebäude nicht ohne Einschränkungen ohne Weiteres weiter genutzt werden kann, liegt auf der Hand. In die Überlegung müssen neben der wirtschaftlichen und baulichen Nachhaltigkeit einer Sanierung auch die erheblichen Aufwendungen im laufenden Unterhalt des Gebäudes, das zum Beispiel auch energetisch nicht mehr wirtschaftlich ist, miteinbezogen werden.

  • 9)    Was passiert mit dem Kindergarten im Gebäude?

    Der Kindergarten Gänseblümchen ist nicht von den Brandschutzproblematiken sowie der Räumungsaufforderung betroffen. Der Grund ist die entsprechende Ausstattung mit Fluchtwegen, die gezielte Schulung der Mitarbeitenden für den potenziellen Brandfall, eine eigene Brandmeldeanlage sowie die gute statische Ausstattung des Gebäudes selbst sowie der darüber liegenden Räume. Selbst im Falle eines Gebäudeabrisses können die Räumlichkeiten des Kindergartens bestehen bleiben. Allerdings müssen auch die Kellerräume unter dem Kindergarten geräumt werden, um die Brandrisiken weiter zu minimieren.  Zur weiteren Absicherung des Kindergartens ist durch einen Ratsbeschluss vom 25. Juni 2024 eine Brandsicherheitswache vom 26. Juni 2024 bis 26. Juli 2024 für das erste Obergeschoss eingerichtet worden, die das Gebäude während der Betriebszeiten des Kindergartens auf mögliche Brände überwacht hat.

  • 10)    Welche Grundlagen müssen für eine Sanierung geschaffen werden?

    In einem ersten Schritt wurde eine neue Brandmeldeanlage im Gebäude in Betrieb genommen, welche die Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss sowie Teile des Obergeschosses sicher möglich macht, nachdem nun alle Brandlasten vollständig aus dem Keller entfernt wurden. Weitere nutzungsrechtliche Überlegungen wurden ebenfalls vorgenommen.

    Generell müssen aber auch die Stahlkonstruktionen überarbeitet werden, so dass die Stahlträger vor Feuer geschützt sind. Für all diese Optionen werden nun Kostenschätzungen eingeholt.

    Die Feuchte- und Schimmelschäden an dem Gebäude sind vor allem auf einen nicht atmungsaktiven Außenputz zurückzuführen, durch den Wasser an Setzrissen beständig eindringt, aber nicht entweichen kann. Hier müsste eine umfassende Sanierung der Risse sowie des Putzes stattfinden.

    Das Gebäudemanagement der Stadt Herzogenrath hat dazu entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet, um eine dezidierte Wirtschaftlichkeitsanalyse sowie eine Machbarkeitsstudie umzusetzen.

  • 11)    Könnte diese Sanierung durch die Vereine in Eigenleistung erbracht werden?

    Nach aktuellen Erkenntnissen ist das nicht möglich. Für die notwendige Überarbeitung der Stahlkonstruktionen im gesamten Gebäude ist nur die Bearbeitung durch eine zertifizierte Spezialfirma möglich, um die hohen Brandschutzauflagen zu erfüllen. Auch die Putzarbeiten wären sehr umfangreich.

  • 12)    Wie könnte eine Anpassung der Flucht- und Rettungswege aussehen?

    Die Fluchtwege sind einer der zentralen Schwachpunkte des Gebäudes, dies wurde im Brandschutzgutachten dargelegt. Es wird geprüft, inwiefern eine außen am Gebäude angebrachte Fluchttreppe, oder eine Ertüchtigung der bestehenden Treppenhäuser, eine Lösung darstellen kann. Hier steht man aber noch am Anfang und muss weitere Expertengespräche abwarten. Die weiteren grundlegenden Probleme des Gebäudes (Setzungsrisse, Feuchteschäden, allgemeine Bausubstanz) können dadurch allerdings nicht gelöst werden.

    Wichtigste Erstmaßnahme zur Verbesserung des Brandschutzes ist die Installation der Brandmeldeanlage, die Mitte Juli abgeschlossen wurde. Die Anlage ist als Hausbrandmeldeanlage mängelfrei abgenommen worden. Die Anlage ist seit dem 16.08.2024 vollständig einsatzbereit.

    Um auch die Räumlichkeiten des Volksmusik Orchesters im ersten Obergeschoss künftig nutzbar zu machen, hat die Stadt eine spezielle Brandschutztür bestellt, die einen Fluchtweg über die Fluchttreppe an den Räumen des Instrumentalvereins Herbach ermöglicht.

    Für die Räume der Schützen wird geprüft, ob ein zweiter baulicher Rettungsweg angelegt werden kann.

    Bis Ende 2024 soll ein neues Brandschutzkonzept erstellt werden, um insbesondere für das EG, 1. OG, den Innenhof und die Schützenhalle eine sichere und baurechtlich nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Kontinuierliche Begehungen durch die Feuerwehr erfolgen weiterhin.

    Gerade beim Innenhof könnten allerdings weitreichende Änderungen der bisherigen Nutzung (u.a. für Festlichkeiten) anstehen, da der Platz gemäß ersten Begutachtungen als Rettungsweg und Aufstellfläche für die Feuerwehr dienen muss. Die Stadt Herzogenrath unterstützt betroffene Vereine bei der Suche nach Alternativveranstaltungsflächen.

  • 13)    Was passiert mit den bestehenden Mietverträgen und erhalten die Vereine eine Kompensation?

    Es existieren Mietverträge mit dem Kindergarten Gänseblümchen, den Schützen und dem Instrumentalverein Herbach. Mit den anderen Vereinen sind Nutzungsvereinbarungen geschlossen worden. Die Vereine werden derzeit nur bei den Energiekosten unterstützt. Inwiefern hier eine Kompensation stattfindet (auch aufgrund der Sperrung einzelner Teilbereiche sowie es abgestellten Stroms), wird aktuell geprüft, ebenso die zukünftige Ausgestaltung der Mietverträge vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen.

  • 14)    Besteht die Möglichkeit, an Fördermittel für eine Sanierung zu kommen?

    Fördermittel des Landes oder des Bundes sind meistens an langfristige Projekte mit entsprechenden Nutzungsauflagen gebunden. Eine kurzfristige Lösung stellen Fördermittel nicht dar, da ihre Beantragung und die entsprechenden Verfahrensschritte lang sind.

    Die Stadt Herzogenrath begrüßt es, dass die betroffenen Vereine eine Interessengemeinschaft zum Erhalt des Bürgerhauses gegründet haben, die ggf. durch Landesmittel förderfähig wäre.

    Die Stadt Herzogenrath prüft parallel hierzu die Fördermöglichkeiten. Dies allerdings bislang ohne nennenswerten Erfolg, da Fördermaßnahmen im Infrastrukturbereich für Kommunen konsequent an eine energetische Sanierung der Immobilie geknüpft werden, dies ist im Falle das Bürgerhauses aufgrund der Bausubstanz Stand heute aber nahezu ausgeschlossen.

  • 15)    Seit wann war bekannt, dass das Gebäude nicht mehr verkehrssicher ist?

    Bereits 2019 hat die Stadt eine Brandschutzstellungnahme erstellt und die das Gebäude nutzenden Vereine über das Ergebnis informiert. Infolge dessen wurde eine außenliegende Fluchttreppe installiert. Das aktuell vorliegende Gutachten war Ende 2023 in Auftrag gegeben worden. Nach ersten Zwischenergebnissen lagen die endgültigen Ergebnisse nach einigen weiteren Stellungnahmen durch den Brandschutzgutachter Ende Mai 2024 vor und wurden dann erst vollumfänglich an den Verwaltungsvorstand kommuniziert.

  • 16)    Wann wurde die Politik über diese Problematik informiert?

    Die Vertreterinnen und Vertreter aller im Rat vertretenen Parteien wurden im öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2024 über die Problematik informiert. Aussagen, die Politik sei erst durch die Presse (Artikel vom 10. Juni 2024), oder im Zuge der Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Gebäudemanagement am 11. Juni 2024 informiert worden, entsprechen nachweislich nicht den Tatsachen.

    Die Stadt Herzogenrath setzt beim Umgang mit dieser Problematik auf einen transparenten Austausch zwischen Politik und Verwaltung und die gemeinsame Lösungsfindung. Der Sachverhalt ist – auch angesichts der Notlage der Vereine – zu ernst, um parteipolitisch ausgenutzt zu werden.

  • 17)    Wie ist das weitere Vorgehen?

    Der im Juni ins Leben gerufene Krisenstab der Verwaltung und die gemeinsam mit der Politik gebildete Taskforce zur schnellen Lösung der wichtigsten Probleme sind nach Inbetriebnahme der Brandmeldeanlage und dem Beseitigen der letzten Brandlasten zunächst aufgelöst worden.

    Andreas Ortmanns bleibt als Projektmanager und Multiplikator der Verwaltung Ansprechpartner für die betroffenen Vereine. Er ist erreichbar unter andreas.ortmanns@herzogenrath.de

    Aktuelles Ziel dieser Gremien und die einzelnen Organe der Stadtverwaltung ist es nun, eine langfristige, niederschwellige und wirtschaftlich attraktive Lösung für die Vereine zu finden, die das Bürgerhaus in der Comeniusstraße derzeit für ihre Aktivitäten und als Lagerhaus nutzen. Für eine umfassende Lösung hinsichtlich der Zukunft des Gebäudes haben umfangreiche Prüfungen und Recherchen begonnen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erstellen. Diese betrachten die Alternativen eines vollständigen Rückbaus, eines teilweisen Rückbaus, welcher den Kindergarten erhalten würde und eine vollständige Sanierung, bei der aber auch das Feuchtigkeitsproblem behoben werden müsste. Hierzu werden nun Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Machbarkeitsstudien durchgeführt, um der Politik eine Entscheidungsgrundlage für verschiedene Varianten zu liefern.