Stadt Herzogenrath ruft zur Pflege von Hecken, Sträuchern und Bäumen auf


Seit dem 1. Oktober ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz wieder erlaubt, Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu entfernen, da die Vogelschutzzeit nun bis Ende Februar beendet ist. Die Stadt Herzogenrath ruft daher die Bevölkerung dazu auf, sich um den in den vergangenen Wochen und Monaten entstandenen Überwuchs auf den eigenen Grundstücken zu kümmern. So gebe es laut der Abteilung für Tiefbau und Verkehr eine Vielzahl an Stellen in der Stadt, an denen in Wege hereinwuchernde Hecken und Sträucher insbesondere die Radwegsicherheit beeinträchtigen. Auch Straßenbeleuchtungen oder Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen.

„Viele Menschen sind der Meinung, dass es Aufgabe der Stadt sei, alle Rad- und Gehwege freizuschneiden. Dies ist aber ein weit verbreiteter Irrtum. Der Eigentümer, von dessen Grundstück die Gewächse in die Wege hineinwachsen, muss sich dieser Sache annehmen. Nur dort, wo die Stadt selbst Grundstückseigentümerin oder gemäß bestehender Regelungen zuständig ist, kümmern wir uns um die Pflege“, erklärt Gregor Uhoda, Leiter des Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamts. 

Wichtig ist es daher, stets einen freien und hindernisfreien Zugang zu und auf Rad- sowie Gehwegen sicherzustellen. Maßnahmen zur Pflege des Zuwachses der Pflanzen sind übrigens ganzjährig erlaubt – unter der Voraussetzung, dass sich kein bebrütetes Nest in der Hecke oder dem Gehölz befindet.

Wer sich nicht um den Überwuchs kümmert, riskiert im Extremfall empfindliche Ordnungsgelder. So kann die Ordnungsbehörde ein Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro erheben. Bei Gefahr in Verzug kann die Verwaltung Anpflanzungen auch unmittelbar beseitigen, bzw. zurückschneiden lassen und die Kosten in Rechnung stellen. Ebenfalls wichtig: Für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen, haftet der Grundstückseigentümer als Verkehrssicherungspflichtiger.

Im gerade beginnenden Herbst wird nun zudem das Thema Laub wieder verstärkt in den Fokus gerückt. Auch hier verweist die Stadt Herzogenrath auf die schon immer bestehende, interessengerechte Regelung über die Straßenreinigung. Diese zeigt auf, dass das Sauberhalten der Straßen im Großteil der Stadt Aufgabe der jeweiligen Grundstückseigentümer ist. Teilweise wird diese Tätigkeit auch im Mietvertrag auf die jeweiligen Mietparteien übertragen. Das gilt gerade jetzt für Laub auf den Straßen sowie Rad- und Gehwegen, das vor allem im nassen Zustand eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger darstellt.