Hundekontrolle im Stadtgebiet Herzogenrath


Das Ordnungsamt der Stadt Herzogenrath wird in den kommenden Wochen und Monaten im Rahmen des Außendienstes die Einhaltung der Hundeanmeldung überprüfen und hierzu gezielt Hundehalter ansprechen und das vorgeschriebene Tragen der Hundesteuermarke kontrollieren.

Hintergrund ist, dass die Zahl der ordnungswidrig nicht angemeldeten Hunde in der Stadt zuletzt deutlich gestiegen ist. Gegen diese Fälle der Hinterziehung von Hundesteuern und unter Berücksichtigung der Steuergerechtigkeit will die Stadtverwaltung mit dieser Maßnahme nun gezielt vorgehen.

Für den Fall, dass im Zuge der Kontrollen festgestellt wird, dass der kontrollierte Hund nicht angemeldet ist, müssen die betroffenen Halterinnen und Halter der Hunde mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Außerdem kann ein Bußgeld verhängt werden. Wer also bislang seinen Hund nicht angemeldet hat, sollte dies umgehend nachholen, um empfindlichen Strafen zu entgehen.

Die Hundebestandsaufnahme wird zudem genutzt, um zu prüfen, ob die im Haushalt lebenden Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, entsprechend gemeldet sind. Die gleiche Anzeige-, Antrags- und Genehmigungspflicht betrifft auch Hunde bestimmter Rassen oder als „gefährliche Hunde“ geltende Tiere. Jene müssen neben der Stadtkasse auch beim Ordnungsamt angemeldet werden. Für diese Hunde gelten in Herzogenrath zum Beispiel bestimmte Vorgaben bei der Leinen- oder Maulkorbpflicht.