FAQ zum Sachstand Bürgerhaus Comeniusstraße


Stand: 2. Juli 2024

  • 1)    Wie ist der aktuelle Zustand des Bürgerhauses in Merkstein?

    Das Gebäude der alten Schule in der Comeniusstraße in Merkstein ist bereits seit den 90er Jahren in einem schlechten baulichen Zustand. Es wurde immer wieder durch Eigenleistung der 16 Vereine, die es nutzen, sowie mit kommunalen Mitteln saniert, allerdings nahm die allgemeine Bausubstanz immer weiter ab. Feuchteschäden, Schimmel und Setzungsrisse sind bekannte Problematiken in dem 110 Jahre alten Gebäude, das seit 1997 als Bürgerhaus genutzt wird.

  •  2)    Wie steht es um den Brandschutz im Bürgerhaus in Merkstein?

    Aufgrund der Gebäudeklasse 5 bestehen sehr hohe Anforderungen an den Brandschutz im Bürgerhaus. Das aktuelle Gutachten dokumentiert erhebliche Brandschutzmängel des Gebäudes. So verdeutlicht das Gutachten, dass die Fluchtwege im Gebäude aufgrund setzungsbedingter Risse nicht die notwendige Feuerwiderstandsklasse F90 haben.

    Das heißt, in einem Brandfall würden die Fluchtwege keine 90 Minuten einem Feuer standhalten und eine ordnungsgemäße Räumung nicht gewährleisten. Das Gebäude liegt in einem Bergsenkungsgebiet, daher wurden schon unmittelbar nach der Errichtung des Gebäudes stabilisierende Stahlträger eingebaut. Diese Stahlträger besitzen in weiten Teilen des Gebäudes nicht die heutzutage vorgeschriebene Brandschutzummantelung. Da Stahl ab einer Temperatur >500 Grad Celsius seine Tragfähigkeit abrupt verliert, kann das Gebäude im Brandfall, aufgrund dieser fehlenden Ummantelung der Stahlträger, innerhalb kürzester Zeit einstürzen. Dabei ist es auch unerheblich, wo der Brand im Gebäude ausbrechen würde, denn dieser hätte innerhalb von wenigen Minuten Auswirkungen auf das ganze Gebäude.

    Das Gutachten stellt darüber hinaus fest, dass es eine Vielzahl an möglichen Zündquellen gibt, da die überalterte Elektrik teilweise durch Korrosion geschädigt ist und die Feuchtigkeit in den Wänden ein großes Risiko für Kurzschlüsse bedeutet. Auch die vielen Gegenstände im Gebäude – vor allem im Keller – stellen eine potenzielle Brandlast dar.

    Die Fluchtwege im Erdgeschoss sind für diesen Fall noch ausreichend, doch für die erste und zweite Etage ist weitestgehend kein ausreichender Brandschutz gegeben. Da selbst das Erdgeschoss aufgrund der Hochparterre mit Leitern evakuiert werden müsste, besteht auch hier eine potenzielle Gefahr für alle Menschen im Gebäude. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für einen optimalen Brandschutz im Erdgeschoss alle Brandschutztüren geschlossen zu sein haben und diese nur zum kurzzeitigen Stoßlüften vorübergehend geöffnet werden dürfen.

  • 3)    Welche Folgen hat dies für die Stadt als Eigentümerin der Immobilie?

    Die Stadt Herzogenrath hat die volle Verantwortung für den sicheren Betrieb des Bürgerhauses. Sie und ggf. auch ihre Vertreterinnen und Vertreter sind entsprechend haftbar. Um die Menschen, die das Bürgerhaus nutzen, vor Schaden zu bewahren, muss die Stadt Herzogenrath angesichts des Brandschutzgutachtens entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Dies bedeutet, dass die Nutzer bis zum 30.06.2024 alle brennbaren Gegenstände aus dem Keller entfernen mussten, um die Brandlasten zu beseitigen. Aufgrund der Defizite bei der Statik eignen sich die Räumlichkeiten in der ersten und zweiten Etage nicht als ersatzweise Lagerstätten.

  •  4)    Welche Vereine sind von der Räumung des Bürgerhauses betroffen?

    Gemäß uns vorliegender Pläne sind folgende Vereine und Institutionen mit Stichtag 10.06.2024 als raumspezifische Nutzerinnen und Nutzer des Bürgerhauses bekannt (Angaben ohne Gewähr):

    Keller:
    -    Kleintierzuchtverein
    -    CDU Herzogenrath
    -    Eisenbahner Amateur Club Herzogenrath
    -    Kindergarten Gänseblümchen

    Erdgeschoss:
    -    KG Ritzerfelder Jonge
    -    Billardfreunde Merkstein
    -    Stadtsportverband

    Obergeschoss:
    -    Schützenbruderschaft St. Thekla
    -    Merksteiner Maijungen
    -    Bienenzuchtverein
    -    Eisenbahner Amateur Club Herzogenrath
    -    Volksmusik Orchester
    -    Instrumentalverein Herbach

    Dachgeschoss:
    -    SJD Die Falken
    -    Deutscher Amateur Radio Club
    -    Stadtgarde Herzogenrath

    Hinzu kommen gemeinschaftlich genutzte Abstell-, Mehrzweck- oder Aufenthaltsräume in allen Etagen.

  • 5)    Welche Änderungen ergeben sich für die Vereine seit dem 1. Juli?

    In der ersten und zweiten Etage ist am 1. Juli der Strom abgeschaltet worden. Hintergrund ist die hohe Gefahr für Brände durch Kurzschlüsse, aufgrund von Feuchtigkeit in den Wänden und Wassereintritt an diversen Stellen im Gebäude bei gleichzeitig maroder Elektrik.

    Ab dem 1. Juli ist es zudem nicht mehr gestattet, die Räume der ersten und zweiten Etage zu nutzen. Davon ausgenommen sind nur die Beschäftigten der Brandsicherheitswache sowie die Nutzer der Räumlichkeiten des Instrumentalvereins Herbach, da hier ein zweiter Fluchtweg zur Verfügung steht, während die Brandsicherheitswache im Haus ist. Diese Vorschrift gilt, bis die neue Brandmeldeanlage installiert ist und in Betrieb genommen wurde. Diese wurde von der Stadt Herzogenrath bereits bestellt. Die Räume im Erdgeschoss und im Keller sind weiterhin mit Strom versorgt.

    Das Erdgeschoss darf nur in den Zeiten genutzt werden, in denen die Brandsicherheitswache vor Ort ist – sprich: werktags zwischen 7.00 Uhr und 16.00 Uhr. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich in dieser Zeit bei der Brandsicherheitswache an- und abmelden. Auch diese Beschränkung kann auch erst entfallen, wenn die neue Brandmeldeanlage installiert ist. Die Stadt Herzogenrath prüft im Rahmen des zu erstellenden Nutzungskonzeptes, ob die Brandsicherheitswache auch zu anderen Zeiten im Gebäude gewährleistet werden kann, um bis zur Installation der Brandmeldeanlage flexiblere Nutzungsmöglichkeiten für die Vereine zu schaffen.

  • 6)    An welchen Lösungen für die Vereine arbeitet die Stadt gerade?

    Die Stadt Herzogenrath hat alle Vereine, die das Bürgerhaus nutzen, in mehreren Treffen und Gesprächen über die aktuelle Situation im Bürgerhaus Merkstein informiert. Den betroffenen Vereinen wurde auferlegt, die unter Punkt 3 und Punkt 5 benannten Maßnahmen umzusetzen.

    Die Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahmen ergibt sich aus dem Zustand des Gebäudes, welches im vorliegenden Gutachten verdeutlicht wird. Im Dialog mit den Vereinen setzt die Stadt auf gegenseitige Unterstützung und darauf, dass eine Vielzahl an Gegenständen im Erdgeschoss oder an alternativen Standorten untergebracht werden können.

    Laut Brandschutzgutachter ist es unproblematisch, wenn sich für die Räumung eine geringe Zahl an Menschen für kurze Zeit gleichzeitig im Gebäude befindet. Diese Regelung gilt auch nach dem 1. Juli.

    Für die weiterführende Nutzung des Gebäudes wird aktuell ein Nutzungskonzept erstellt, das voraussichtlich Mitte Juli vorliegt.

    Die Stadt Herzogenrath hat in einem ersten Schritt den aktuellen Raumbedarf der Vereine abgefragt. Hierdurch wird deutlich, wie intensiv die jeweiligen Vereine das Bürgerhaus in der Comeniusstraße nutzen und welche Alternativen für sie geschaffen werden müssten.

    Erste Vereine konnten zudem bereits erfolgreich vor dem 30.06.2024 in neue Räumlichkeiten im Stadtgebiet untergebracht werden. Erfreulich ist gerade die Bereitschaft der Kirchen und Schulen in der Stadt, ihre Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

    Für noch im Keller gelagerte Gegenstände, für die keine ersatzweise Unterbringung geschaffen werden konnte, sucht die Stadt in enger Absprache mit den betroffenen Vereinen zeitnah nach Lösungen. Dazu hat die Stadtverwaltung die Anschaffung eines gesicherten und luftdichten Containers in Auftrag gegeben.

  • 7)    Wie wird die Räumung unterstützt?

    Die Stadt Herzogenrath hat bereits Container für Müll am Bürgerhaus Merkstein aufgestellt, die regelmäßig geleert werden. Die betroffenen Vereine haben hierdurch die Möglichkeit, nicht mehr benötigte Dinge zu entsorgen. Das Containerangebot bleibt über den 1. Juli hinaus bestehen.

  • 8)    Muss das Bürgerhaus in Merkstein abgerissen werden?

    Es ist nicht der primäre Wille der Stadt Herzogenrath, das Bürgerhaus Merkstein abzureißen. Gleichzeitig muss die Stadt im Sinne der Steuer- und Gebührenzahler auf eine wirtschaftliche Lösung hinwirken. Dass ein 110 Jahre altes, mit verschiedenen, teilweise gravierenden, Mängeln behaftetes Gebäude nicht ohne Einschränkungen ohne Weiteres weiter genutzt werden kann, liegt auf der Hand. In die Überlegung müssen neben der wirtschaftlichen und baulichen Nachhaltigkeit einer Sanierung auch die erheblichen Aufwendungen im laufenden Unterhalt des Gebäudes, das zum Beispiel auch energetisch nicht mehr wirtschaftlich ist, miteinbezogen werden.

  • 9)    Was passiert mit dem Kindergarten im Gebäude?

    Der Kindergarten Gänseblümchen ist nicht von den Brandschutzproblematiken sowie der Räumungsaufforderung betroffen. Der Grund ist die entsprechende Ausstattung mit Fluchtwegen, die gezielte Schulung der Mitarbeitenden für den potenziellen Brandfall, eine eigene Brandmeldeanlage sowie die gute statische Ausstattung des Gebäudes selbst sowie der darüber liegenden Räume. Selbst im Falle eines Gebäudeabrisses können die Räumlichkeiten des Kindergartens bestehen bleiben. Allerdings müssen auch die Kellerräume unter dem Kindergarten geräumt werden, um die Brandrisiken weiter zu minimieren. Zudem muss die Brandmeldeanlage rund um den Kindergarten zeitnah ertüchtig werden. Hierfür hat die Stadt bereits entsprechende Schritte in die Wege geleitet. Zur weiteren Absicherung des Kindergartens ist durch einen Ratsbeschluss vom 25. Juni 2024 eine Brandsicherheitswache ab dem 26. Juni 2024 für das erste Obergeschoss eingerichtet worden, die das Gebäude während der Betriebszeiten des Kindergartens auf mögliche Brände überwacht.

    Die Brandsicherheitswache wird durch die Firma Happe Sicherheitsdienst übernommen. Hierfür erhält die Firma einen Schlüssel, welcher in der Zeit von 6:30 bis ca. 16:30 Uhr und nur zu den Betriebstagen der Kita funktionieren wird. Wichtig: Die Brandsicherheitswache ist verpflichtet, sporadisch die Räume der Vereine im gesamten Gebäude zu betreten. Der vom Instrumentalverein Herbach genutzte Raum in der ersten Etage liegt direkt über dem Kindergarten und ein dort entstehender Brand würde daher die potenziell größte Gefahr für den Kindergarten darstellen. Aus diesem Grund wird dieser Raum priorisiert durch die Brandsicherheitswache überprüft und bewacht.

  • 10)    Welche Grundlagen müssen für eine Sanierung geschaffen werden?

    Gemeinsam mit dem Gutachter sowie den Experten des städtischen Hochbauamtes sowie der Brandschutzdienststelle der Stadt Herzogenrath wird derzeit geklärt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Gebäude wieder brandsicher nutzbar zu machen. In einem ersten Schritt muss eine neue Brandmeldeanlage im Gebäude installiert werden, welche die Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss sowie Teile des Obergeschosses sicher möglich macht. Weitere nutzungsrechtliche Überlegungen werden ebenfalls vorgenommen. Generell müssen aber auch die Stahlkonstruktionen überarbeitet werden, so dass die Stahlträger vor Feuer geschützt sind. Für all diese Optionen werden nun Kostenschätzungen eingeholt.

  • 11)    Wie könnte eine Anpassung der Flucht- und Rettungswege aussehen?

    Die Fluchtwege sind einer der zentralen Schwachpunkte des Gebäudes, dies wurde im Brandschutzgutachten dargelegt. Es wird geprüft, inwiefern eine außen am Gebäude angebrachte Fluchttreppe, oder eine Ertüchtigung der bestehenden Treppenhäuser, eine Lösung darstellen kann. Hier steht man aber noch am Anfang und muss weitere Expertengespräche abwarten. Die weiteren grundlegenden Probleme des Gebäudes (Setzungsrisse, Feuchteschäden, allgemeine Bausubstanz) können dadurch allerdings nicht gelöst werden.

    Wichtigste Erstmaßnahme zur Verbesserung des Brandschutzes ist die Installation der Brandmeldeanlage. Hierfür hat die Stadt Herzogenrath bereits erste Vorinstallationen begonnen. Die Anlage ist einsatzbereit, wenn sie durch eine Fachfirma so aufgeschaltet wurde, dass im Alarmfall eine automatische Alarmierung der Feuerwehr durch die Städteregionale Leitstelle für Brandschutz- und Rettungsdienst erfolgen wird. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass dies zum Ende der Sommerferien passiert sein wird.

  • 12)    Welche Alternativen gibt es für die Vereine, als Lagerstätte und für Veranstaltungen?

    Die Stadt Herzogenrath prüft derzeit gemeinsam mit den Vereinen, welche Alternativen für die Materiallagerung als auch für Versammlungszwecke genutzt werden können. Die Verwaltung hofft, in einer Gemeinschaftsleistung aller Beteiligten – insbesondere auch privater Immobilieneigentümer – möglichst gute und umfassende Alternativangebote darstellen zu können.

    Dazu findet ein intensiver Austausch mit den Vereinen statt, um den Ist-Zustand, die jeweiligen Bedarfe und auch freie Kapazitäten sowohl im Bürgerhaus als auch an anderen Standorten in der Stadt zu klären. Die Stadt Herzogenrath setzt hierbei auf eine gute Mitwirkung und übergreifende Solidarität der Vereine zur Lösung der Problematik, gerade in Bezug auf Kooperationspotenziale, Raumanforderungen und Nutzungspläne.

    Bereits einige Tage nach der Räumungsaufforderung gibt es bereits positive Signale der Vereine, die ihre Gegenstände an alternativen Standorten unterbringen konnten und für ihre Vereinsarbeit neue Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt bekamen.

  • 13)    Was passiert mit den bestehenden Mietverträgen und erhalten die Vereine eine Kompensation?

    Die Stadt Herzogenrath prüft die rechtlichen Grundlagen der bestehenden Mietverträge mit den Vereinen und wird ihnen individuell mitteilen, wie diese nun unter den aktuellen Rahmenbedingungen fortbestehen können und was sich aus den Verträgen ergibt.

  • 14)    Besteht die Möglichkeit, an Fördermittel für eine Sanierung zu kommen?

    Fördermittel des Landes oder des Bundes sind meistens an langfristige Projekte mit entsprechenden Nutzungsauflagen gebunden. Eine kurzfristige Lösung stellen Fördermittel nicht dar, da ihre Beantragung und die entsprechenden Verfahrensschritte lang sind.

    Die Stadt Herzogenrath begrüßt es, dass die betroffenen Vereine die Gründung einer Interessengemeinschaft prüfen, die ggf. durch Landesmittel förderfähig wäre. Dies wird die Verwaltung gerne unterstützen und ggf. eigene Expertise zur Verfügung stellen.

  • 15)    Seit wann war bekannt, dass das Gebäude nicht mehr verkehrssicher ist?

    Bereits 2019 hat die Stadt eine Brandschutzstellungnahme erstellt und die das Gebäude nutzenden Vereine über das Ergebnis informiert. Infolge dessen wurde eine außenliegende Fluchttreppe installiert. Das aktuell vorliegende Gutachten war Ende 2023 in Auftrag gegeben worden. Nach ersten Zwischenergebnissen lagen die endgültigen Ergebnisse nach einigen weiteren Stellungnahmen durch den Brandschutzgutachter Ende Mai 2024 vor und wurden dann erst vollumfänglich an den Verwaltungsvorstand kommuniziert.

  • 16)    Wann wurde die Politik über diese Problematik informiert?

    Die Vertreterinnen und Vertreter aller im Rat vertretenen Parteien wurden im öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses am 4. Juni 2024 über die Problematik informiert. Aussagen, die Politik sei erst durch die Presse (Artikel vom 10. Juni 2024), oder im Zuge der Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Gebäudemanagement am 11. Juni 2024 informiert worden, entsprechen nachweislich nicht den Tatsachen.

    Die Stadt Herzogenrath setzt beim Umgang mit dieser Problematik auf einen transparenten Austausch zwischen Politik und Verwaltung und die gemeinsame Lösungsfindung. Der Sachverhalt ist – auch angesichts der Notlage der Vereine – zu ernst, um parteipolitisch ausgenutzt zu werden.

  • 17)    Wie ist das weitere Vorgehen?

    Die Stadt Herzogenrath hat einen Krisenstab gebildet, dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Ämter und Abteilungen sowie externe Experten angehören. Dieser Krisenstab stimmt das weitere Vorgehen ab. So befindet sich die Stadt in engem Austausch mit dem Brandschutzgutachter, um gemeinsam niederschwellige Lösungen für die weitere Nutzung des Bürgerhauses Merkstein zu entwickeln.

    In diesem Zuge wird es auch eine regelmäßige Kommunikation zu den Zwischenergebnissen geben. Gemeinsam mit Politik und Vereinen ist – aufbauend auf dem Krisenstab – zudem eine Taskforce ins Leben gerufen worden, die schnelle und nachhaltige Lösungen für die Problematik entwickeln soll, so dass politische Prozesse (beispielsweise zu Finanzierungsfragen) kurzfristig abgewickelt werden können.

    Aktuelles Ziel dieser Gremien und die einzelnen Organe der Stadtverwaltung ist es, eine schnelle, niederschwellige und wirtschaftlich attraktive Lösung für die Vereine zu finden, die das Bürgerhaus in der Comeniusstraße derzeit für ihre Aktivitäten und als Lagerhaus nutzen. Für eine umfassende Lösung hinsichtlich der Zukunft des Gebäudes haben umfangreiche Prüfungen und Recherchen begonnen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erstellen. Diese betrachten die Alternativen eines vollständigen Rückbaus, eines teilweisen Rückbaus, welcher den Kindergarten erhalten würde und eine vollständige Sanierung, bei der aber auch das Feuchtigkeitsproblem behoben werden müsste.