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Kommunale Förderrichtlinie erweitert
Die Stadt Herzogenrath fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik-Kleinstanlagen bis 600 Watt Leistung, auch Balkonkraftwerke genannt. Die Aktualisierung der bestehenden Förderrichtlinie hat der Rat der Stadt Herzogenrath am 13. Dezember 2022 beschlossen. Die Bezuschussung von Thermischen Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerken (BHKWs) und ortsfesten Brauchwassernutzungsanlagen bleibt natürlich weiterhin bestehen.
Gefördert werden jetzt auch Balkonkraftwerke mit 100€, pro Haushalt ist eine Anlage zulässig. Die Begrünung von Dächern und Fassaden wird mit 30% der Kosten, max. jedoch mit 1.000€ unterstützt.
Alle weiteren Informationen zur Antragstellung sowie die neue Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath finden Sie hier und in unserem Serviceportal, wo Sie den Antrag außerdem online einreichen können.
Wichtig: Vollständige Förderanträge sind innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung und Abrechnung der Anlage (es gilt das Datum der Schlussrechnung) förderfähig. Zudem ist bei den neuen Fördergegenständen das Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2023 entscheidend.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an klimaschutz@herzogenrath.de oder rufen Sie an unter: 02406 / 83 - 327.