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Neue Baumschutzsatzung der Stadt Herzogenrath gültig ab 30.06.2023
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 13.06.2023 eine neue Baumschutzsatzung der Stadt Herzogenrath beschlossen.
Die Satzung wurde am 29.06.2023 öffentlich bekannt gemacht und tritt somit am 30.06.2023 in Kraft. Die alte Baumschutzsatzung vom 13.07.2004 tritt mit gleichem Datum außer Kraft.
Neben kleinen redaktionellen Änderungen und Aktualisierungen infolge der Fortentwicklung der rechtlichen Grundlagen, schreibt die Satzung erstmalig die Erhebung von Verwaltungsgebühren fest.
§ 11a der Satzung bestimmt u.a.:
„Für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen nach § 6 dieser Satzung werden Gebühren nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Herzogenrath (…) erhoben. Bei vollständiger Versagung/Ablehnung des Antrags beträgt die Verwaltungsgebühr 50 vom Hundert des anzuwendenden Gebührentarifs (…).“
Dies bedeutet insbesondere für die Eigentümer*innen eines Grundstücks im Stadtgebiet Herzogenrath, dass sie für die Bearbeitung von z.B. Fällanträgen nach § 6 der Satzung ab dem 30.06.2023 Gebühren zahlen müssen.
Die Verwaltungsgebührensatzung sieht im entsprechenden Tarif eine Gebühr in Höhe von 24,00 € je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit vor. Die weit überwiegende Anzahl der Anträge sollte eine Bearbeitungszeit von einer Stunde in der Regel nicht überschreiten, sodass Antragsteller mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 48,00 €/Antrag rechnen müssen. Komplexe Sachverhalte können je nach Aufwand entsprechend höhere Gebühren nach sich ziehen.
Am Ende des Textes steht Ihnen die neue Baumschutzsatzung als Download zur Verfügung.
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie bei den Kolleg*innen des Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamtes, Abteilung Grünflächen/Friedhöfe/Baubetrieb, Tel.: 02406 / 83-6203.