Beschädigung der Brücke „Pumpermühle“ durch Vandalismus


An der Fußgängerbrücke „Pumpermühle“, die über die Wurm führt, kam es zu einer schwerwiegenden Sachbeschädigung durch Vandalismus: Aufgrund ihrer Konstruktion ist diese Brücke nur für Fußgängerinnen und Fußgänger geeignet. Dazu war beidseitig eine Umlaufsperre verbaut, die das Überqueren mit Fahrzeugen oder Reittieren verhindert. Diese fest verankerte Sperre wurde jetzt von Unbekannten mittels technischer Geräte entfernt und die Gitter in die Wurm geworfen. Diese bewusste und unerlaubte Zerstörung stellt den Tatbestand der Sachbeschädigung und der Gewässerverunreinigung dar. Weiterhin war damit das Überqueren der Brücke nicht mehr verkehrssicher.

Der Schaden und die dadurch entstandene Gefahr der Benutzung wurde in der ersten Februarwoche durch die Stadt Herzogenrath festgestellt und im Laufe der zweiten Februarwoche durch das Technische Betriebsamt der Stadt Herzogenrath behoben. Dazu wurden beidseitig neue Sperren gefertigt und im Boden verankert. Der Vorfall wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht.

Wer sachdienliche Hinweise zu diesem Fall machen kann, wendet sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle oder das Tiefbauamt (E-Mail an gerrit.heidenreich@herzogenrath.de). Die eingehenden Daten werden dann an die Polizei weitergeleitet.

Schaden Brücke Pumpermühle


Schaden Brücke Pumpermühle


Schadensbehebung Brücke Pumpermühle


Schadensbehebung Brücke Pumpermühle