Frühzeitige Beteiligung der Bürger*Innen zur Aufstellung des Bebauungsplans I/65 „Schmetz-Gelände Bicherouxstraße“ und 44. Änderung des Flächennutzungsplans „Schmetz-Gelände Bicherouxstraße“


BITTE BEACHTEN SIE: ABSAGE DER BÜRGERVERSAMMLUNG

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Pandemiegeschehens wird, entgegen der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 16.11.2021, die für den 01.12.2021 angesetzte Bürgerversammlung in der Käthe-Kollwitz-Schule (Leonhardstraße 21) nicht durchgeführt.

Online-Präsentation und Aushang der Planunterlagen

In seiner Sitzung am 27.05.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschlossen, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans I/65 und der 44. Änderung des Flächennutzungsplans „Schmetz-Gelände Bicherouxstraße“ die Bürger*Innen frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.

Geplant ist die Revitalisierung und Umnutzung des ehemaligen Firmengeländes der Nadelfabrik Schmetz zwischen Bicherouxstraße und Leonhardstraße in Herzogenrath. Das Konzept sieht unter weitgehendem Erhalt der vorhandenen Gebäude einen mit dem Umfeld verträglichen Nutzungsmix aus nicht störendem Gewerbe und Forschung sowie aus gesundheitlichen Zwecken dienenden Dienstleistungen und Wohnungen vor.

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen während der Coronapandemie werden verschiedene Möglichkeiten zur Information über die Ziele und Zwecke der Planung und die frühzeitige Beteiligung angeboten:

  • Unterrichtung der Öffentlichkeit durch eine Online-Präsentation (Video)

Die Online-Präsentation (Video) sowie die Planunterlagen sind in der Zeit vom 01.12.2021 bis einschließlich 17.12.2021 auf der Homepage der Stadt Herzogenrath (www.herzogenrath.de) unter „Planen, Bauen, Wohnen“ – „Stadtplanung und Bürgerbeteiligung“ eingestellt.

  • Aushang der Planunterlagen im Foyer des Rathauses der Stadt Herzogenrath, Rathausplatz 1

Die Einsichtnahme in die Planunterlagen kann während der Dienststunden in der Zeit vom 01.12.2021 bis einschließlich 17.12.2021 erfolgen. Auf Wunsch werden nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 02406 83-349) Erläuterungen zum Planentwurf gegeben.

Während der oben genannten Frist vom 01.12.2021 bis einschließlich 17.12.2021 können Stellungnahmen oder Anregungen zur Planung insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per Mail abgegeben werden.

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