Öffnungszeiten, Terminregelung und 3G-Regel bei der Stadtverwaltung


Die stetig steigende Zahl an Corona-Neuinfektionen sowie die gesetzliche Verpflichtung, Mitarbeiter/-innen die Ausführung ihrer Arbeiten im Homeoffice anzubieten, machen es erforderlich, den Zugang zu den Dienststellen der Stadtverwaltung strenger als bisher zu regeln.

Grundsätzlich bleiben alle Dienststellen weiterhin geöffnet und zugänglich.

Ab Mittwoch, 08.12.2021, ist ein Besuch im Rathaus, sowie den Dienststellen des Hoch- und Tiefbauamtes in der Nordsternstraße sowie des technischen Betriebsamtes in der Eygelshovener Straße nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Des Weiteren gilt ab diesem Tage die 3G-Regel, die bereits am Eingang kontrolliert wird. Alle Besucher/-innen werden gebeten, ihren Nachweis über die Impfung, die Genesung bzw. den aktuellen Test (Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt) bereit zu halten. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Um Kontakte auf ein Minimum zu beschränken, wird darum gebeten, Termine alleine oder nur mit der absolut notwendigen Personenanzahl wahrzunehmen.

Die Kontaktdaten aller Ansprechpartner*innen sowie Informationen zu den Dienstleistungen können im Serviceportal der Stadt Herzogenrath nachgelesen werden. Termine für das Bürgerbüro können weiterhin online über die städtische Homepage gebucht werden. Darüber hinaus steht die Telefonzentrale unter der Rufnummer 02406 83-0 zur Verfügung.

Während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros werden am Schnellschalter folgende Dienstleistungen ohne Termin bearbeitet:

• Abholung Personalausweise und Reisepässe
• Meldebescheinigungen (Haushaltsbescheinigungen, erweitere Meldebescheinigungen)
• Beantragung von Führungszeugnisse
• Beglaubigungen von Dokumenten
• Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Eine vorherige Terminvereinbarung ist für diese Dienstleistungen somit nicht erforderlich.